Allgemeine Geschäftsbedingungen
tornerò GmbH AGB für Partner Gastronomie. Der Shop richtet sich nur an Unternehmer.
Präambel
tornerò ist ein Pfandsystem für Anbieter von To-Go-Bestellungen für eine bessere Welt mit weniger Verpackungsmüll. Partner von tornerò bieten Ihren Kunden Mehrwegverpackungen gegen eine Pfandgebühr an. Die Kunden können die geliehenen tornerò-Pfandprodukte bei den teilnehmenden Partnern vor Ort (Ausgabestellen) zurückgeben und erhalten den Pfandbetrag zurück. Die Pfandbeträge unterscheiden sich je nach Mehrwegverpackung. Die retournierten Mehrweg-Pfand-Produkte werden von den Partnern in den Ausgabestellen gereinigt und von dort aus wieder in den Pfandkreislauf gebracht. Das tornerò-Pfandsystem ersetzt Einwegverpackungen und trägt dazu bei, weniger Verpackungsmüll zu produzieren und damit die Welt ein klein wenig besser zu machen.
Definitionen
- tornerò bezeichnet die Firma tornerò GmbH mit Sitz in Regensburg in Deutschland.
- tornerò-Pfandsystem beschreibt Leistungen und Abläufe zur Nutzung der tornerò - Pfandprodukte.
- tornerò-Pfandprodukte sind die im tornerò-Online-Shop angebotenen Mehrweg-Artikel
- Partner sind in der Regel gastronomische Betriebe, die am tornerò-Pfandsystem teilnehmen.
- Ausgabestelle bezeichnet den Standort des gastronomischen Betriebes, an dem das torneró-Pfandsystem angeboten wird. Es können mehrere Ausgabestellen von einem Partner betrieben werden. Nutzungsrechte und damit verbundenen Bestellberechtigungen beziehen sich immer nur auf die jeweilige Ausgabestelle.
- Kunden sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, die bei den Partnern Gerichte To-Go bestellen.
- Pfand ist der Betrag in EURO inklusiv anfallender Mehrwertsteuer, den der Kunde für die Leihe der tornerò-Pfandprodukte gem. §§ 598ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beim Partner hinterlegt.
- Systemgebühr bezeichnet die monatliche Nutzungsgebühr, die die die Partner für die Teilnahme am tornerò-Pfandsystem entrichten müssen.
- tornerò-App ist die App für Kunden zur Abwicklung von Bestellungen über Lieferdienste und mit Anzeige der Ausgabestellen.
- tornerò-Partner-App ist die App für Partner zur Abwicklung von Bestellungen über Lieferdienste.
- Lieferdienste sind Unternehmen mit der Dienstleistung, aufgrund vorliegender Bestellungen von TO-GO-Produkten deren Transport vom Partner zum Kunden zu betreiben.
§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen tornerò mit den Partnern. Das Verhältnis von Kunden und Partnern ist nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Überlassung von tornerò-Pfandprodukten im Rahmen des tornerò-Pfandsystems und alle damit einhergehenden Transaktionen zwischen tornerò und den Partnern sowie der Verkauf vom Pfandsystem unabhängiger Produkte wie z.B. Werbemittel und Dienstleistungen an die Partner.
- Alle Angebote richten sich ausschließlich an Partner, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§3 Teilnahme am Pfandsystem, Registrierung, Nutzungsgebühr
- Für die Teilnahme am tornerò-Pfandsystem besteht für jede Ausgabestelle eine Registrierungspflicht. Der Partner führt die Registrierung im tornerò-Online-Shop durch.
- Mit der Bestätigung der Registrierung durch tornerò via Email wird der Vertrag geschlossen. Der Partner erhält das auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzungsrecht, am tornerò-Pfandsystem teilzunehmen und verpflichtet sich zur Zahlung einer Systemgebühr.
- Die bestätigte Teilnahme am tornerò-Pfandsystem ist die Voraussetzung zur Bestellung von tornerò-Pfandprodukten und Werbemittel.
- Mit Vertragsabschluss werden die Ausgabestellen des Partners in der tornerò-App und auf der tornero-Website verlinkt.
§4 Systemgebühr
- Die Höhe der monatlichen Systemgebühr pro Ausgabestelle ist im Registrierungsprozess mit dem Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) hinterlegt. Die Systemgebühr richtet sich grundsätzlich nach der durchschnittlichen Anzahl der täglichen To-Go-Bestellungen für die jeweilige Ausgabestelle, die der Partner beim Registrierungsprozess über ein Dropdown-Menü auswählt. tornerò behält sich aber das Recht vor, die Systemgebühr auf die
nächsthöhere Stufe zu erhöhen, wenn die kumulierte Bestellmenge der tornerò-Pfandprodukte im tornerò Online-Shop durch den Partner die im Dropdown-Menü ausgewählte Anzahl der To-Go-Bestellungen um das Dreifache überschreitet. - Die Systemgebühr wird immer zu Beginn des 3-Monats-Zyklus der Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung gestellt.
§5 Bestellung und Lieferung der tornerò-Pfandprodukte
tornerò-Pfandprodukte können erst nach Bestätigung der Teilnahme am Pfandsystem im tornerò Online-Shop bestellt werden.
- Die Bestellung von Pfandprodukten erfolgt im Log-in-Bereich im tornerò Online-Shop. Die Bestellungen stellen gem. § 145 BGB einen Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages über die Lieferung der bestellten Produkte dar. Den Antrag nimmt tornerò mit der Bestellbestätigung an.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop aufgeführten Pfandpreise. Die Pfandpreise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Pfandprodukte können nur in den im Online-Shop angebotenen Bestellmengen bestellt werden.
- Die im Online-Shop hinterlegten Versandkosten gelten pro Paketsendung und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- tornerò verpflichtet sich, sofern nicht anders angegeben, zur Lieferung der bestellten Pfandprodukte innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang.
- Die von tornerò angebotenen und gelieferten Pfandprodukte werden vermietet und verbleiben damit im Eigentum der tornerò GmbH.
§6 Zahlungsmodalitäten
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung der Rechnungen für alle Leistungen von tornerò via SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Der IBAN muss im Registrierungsprozess eingegeben und ein entsprechendes SEPA-Mandat erteilt werden.
§7 Bestellung und Lieferung von Werbemitteln
- tornerò bietet dem Partner die Möglichkeit im tornerò-Online-Shop Werbemittel zu erwerben, um den Umlauf der tornerò-Pfandprodukte in der Ausgabestelle zu erhöhen.
- Die Bestellung von Werbemitteln erfolgt im Log-in-Bereich im tornerò-Online-Shop. Die Bestellungen stellen gem. § 145 BGB einen Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages über die Lieferung der bestellten Produkte dar. Den Antrag nimmt tornerò mit der Bestellbestätigung an.
- Die Preise für die im tornerò-Online-Shop angebotenen Werbemittel sind Nettopreise.
- Die im tornerò-Online-Shop hinterlegten Versandkosten für Werbemittel gelten pro Paketsendung und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, sieben Werktage nach Zahlungserhalt.
- Werbemittel können erst ausgeliefert werden, wenn alle ausstehenden Rechnungen des Partners bezahlt wurden.
§8 Vertragspflichten Umlauf tornerò- Pfandprodukte in der Ausgabestelle
- Der Partner verpflichtet sich, die tornerò-Pfandprodukte ausschließlich von der jeweilig registrierten Ausgabestelle aus in Umlauf zu bringen.
- Der Partner verpflichtet sich, die tornerò-Pfandprodukte zum Bezugspreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an seine Kunden weiterzugeben. Der Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer entspricht dem Pfandpreis. Es dürfen keine Auf- oder Abschläge von den Kunden verlangt werden.
- Der Partner verpflichtet sich, die tornerò-Pfandprodukte nur in vollständigen Sets auszugeben und zurückzunehmen:
- Set tornerò-Pizza-Pfand-Box besteht aus einem anthrazitfarbenen Bodenteil und einem baugleichen lindgrünfarbenen Deckelteil. Das lindgrüne Deckelteil ist an der Außenseite mit einem gut sichtbaren QR-Code und einer Seriennummer versehen.
- Set PFABO Gastrobox besteht aus einer quadratischen Mehrweg-Box mit Deckel.
- Der Partner verpflichtet sich, alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften einzuhalten. tornerò trägt hier keine Verantwortung.
- Es dürfen nur intakte und vorschriftsmäßig gereinigte Pfandprodukte an die Kunden ausgegeben werden.
- Der Partner verpflichtet sich, Lebensmittel und Getränke in den tornerò-Pfandprodukten nicht teurer als in Einwegverpackungen anzubieten.
- Der Partner verpflichtet sich, sein Personal im Umgang mit den tornerò-Pfandprodukten zu schulen.
- Dem Partner ist es ohne schriftliche Genehmigung von tornerò ausdrücklich untersagt, tornerò-Pfandprodukte für Veranstaltungen o.ä. zu verwenden, wenn dafür mehr als die für den normalen Pfandbetrieb benötigte Menge an tornerò-Pfandprodukten benötigt wird.
§9 Vertragspflichten Rücknahme tornerò-Pfandprodukte in der Ausgabestelle
- Der Partner verpflichtet sich, die tornerò-Pfandprodukte nur setweise (vgl. §8 Ziffer 3) zurücknehmen und das Pfand an den abgebenden Kunden zu bezahlen, selbst wenn die tornerò-Pfandprodukte nicht von seiner Ausgabestelle ausgegeben wurden.
- Um Betrugsfälle vorzubeugen ist der Partner nicht verpflichtet, tornerò-Pfandprodukte in Mengen über je 15 Stück zurückzunehmen, wenn diese von einem Kunden auf einmal retouniert werden.
- Sollten die tornerò-Pfandprodukte vom Kunden nicht im vollständigen Set zurückgegeben werden (vergl. §10 Ziffer 3), ist der Partner nicht verpflichtet das Pfand auszubezahlen.
- Der Partner ist nicht verpflichtet, beschädigte, stark verschmutze oder defekte tornerò-Pfandprodukte zurückzunehmen.
§10 Vertragspflichten Rücknahme tornerò-Pfandprodukte vom Partner an tornerò
- Der Partner ist jederzeit berechtigt, die in seinem Bestand befindlichen tornerò-Pfandprodukte an tornerò setweise (vgl. §8 Ziffer 3) zurückzugeben.
- tornerò verpflichtet sich, den bei der Bestellung geleisteten Pfandbetrag pro vollständigem Set (vgl. §8 Ziffer 3) an den Partner zurückzuerstatten.
- tornerò ist nicht verpflichtet den Pfandbetrag an den Partner zurückzubezahlen, wenn die Sets (vgl. §8 Ziffer 3) unvollständig sind. Ebenfalls von der Pfanderstattung ausgenommen sind defekte, beschädigte oder verschmutzte tornerò-Pfandprodukte.
- Der Partner ist verpflichtet, die tornerò-Pfandprodukte vor der Rückgabe an tornerò zu reinigen.
- Auf Verlangen des Partners verpflichtet sich tornerò, die tornerò-Pfandprodukte auf Kosten des Partners in der Ausgabestelle abholen zu lassen.
- Der Partner verpflichtet sich, defekte oder beschädigte tornerò-Pfandprodukte, die sich in seinem Bestand befinden, auszusortieren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Er kann das Recycling auch über tornerò veranlassen. In diesem Falle trägt tornerò die Versandkosten.
- tornerò ist berechtigt, sämtliche tornerò-Pfandprodukte, die sich im Bestand des Partners befinden, im Verhältnis eins zu eins durch gleichwertige tornerò-Pfandprodukte auszutauschen. Dem Partner entstehen hierdurch keine Kosten.
§11 Laufzeit & Kündigung für Systempartner
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt pro Ausgabestelle 3 Monate und beginnt am Tag der Bestätigung der Registrierung (vgl. §4 Ziffer 1). Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere drei Monate.
- Der Vertrag ist beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der dreimonatigen (Mindest-)Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Die Partnerschaft kann aus wichtigem ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- der Partner sich rufschädigend verhält, insbesondere wenn sich bei torneró eingehende Beschwerden von Kunden häufen
- der Partner an nicht registrierten Ausgabestellen die tornerò-Pfandprodukte in Umlauf bringt
- der Partner trotz zweifacher Mahnung noch in Verzug ist
- der Partner die tornerò-Pfandprodukte Nicht-Kunden ausgibt
- der Partner die tornerò-Pfandprodukte nicht zum vereinbarten Pfandpreis an seine Kundschaft ausgibt und zurücknimmt
- der Partner Lebensmittel in tornerò-Pfandprodukten teurer als in Einwegverpackungen anbietet
- Bei Beendigung der Partnerschaft ist der Partner verpflichtet, alle sich in seinem Bestand befindenden tornerò-Pfandprodukte an tornerò zurückzusenden. Die Kosten für den Rückversand trägt der Partner.
§12 Haftung
- tornerò haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet tornerò nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Nutzer gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung von tornerò beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern 2-4 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von tornerò oder die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
- Soweit die Haftung von tornerò ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.
§13 Nutzungsrechte und Account
- Auf den Websites und in der App und den darauf dargestellten Inhalten können gewerbliche Schutz- und Urheberrechte bestehen. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder jede sonstige Art der Nutzung bzw. Verwertung außerhalb des rechtlich Zulässigen ist verboten.
- Die Verwendung von Bildern, Filmen und Texten ist ohne ausdrückliche Genehmigung von tornerò untersagt.
- Partner die eigene Inhalte veröffentlichen, die in einem klaren Bezug zum tornerò-Pfandsystem stehen, stimmen der kostenlosen, inhaltlich zeitlich und örtlich uneingeschränkten Weiternutzung durch tornerò zu.
§14 Datenschutz
- tornerò verarbeitet personenbezogene Daten wie in den Datenschutzhinweisen beschrieben.
- tornerò behält sich das Recht vor, den Namen, die postalische Adresse und Website der Ausgabestelle zu Werbezwecken weiterzugeben, sofern diese ausschließlich für die Bewerbung des tornerò-Pfandsystems dienen.
§15 Änderung der Geschäftsbedingungen
tornerò kann diesen Vertrag nach Maßgabe dieser Ziffer mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über Änderungen dieses Vertrags wird tornerò den Partner unter Mitteilung der geänderten Bedingungen mindestens dreißig (30) Tage vorab informieren. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Partner nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Text- oder Schriftform widerspricht. Widerspricht der Partner rechtzeitig in Text- oder Schriftform, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. tornerò wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht des Partners und diese Folgen hinweisen.
§16 Sonstiges, Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
- Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Parteien vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand ausschließlich München.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Regensburg, Oktober 2022